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Bekanntmachung Anpassung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans Borne

Verbandsgemeinde Egelner Mulde, den 12.04.2023

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Egelner Mulde hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 in Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss Nr. III-B085/22/GREM vom 12.07.2022 die Anpassung des Geltungsbereiches für das Sondergebiet für Windenergieanlagen (SO Wind) beschlossen.

Auf Grund des Beschlusses der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 12.10.2022 zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Ziele und Grundsätze zur Energien in der Planungsregion Magdeburg“ und der mit dem Beschluss veröffentlichten Scopingunterlage zur Strategischen Umweltprüfung hat der Verbandsgemeinderat die im Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2023 aufgezeigte Zielstellung der Änderung der Sonderbaufläche für Windenregie nochmals seiner beabsichtigten Vergrößerung korrigiert. Im Rahmen der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans Borne soll das Sondergebiet für Windenergie (SO Wind) von bisher ca. 423 ha auf 498 ha vergrößert werden.

 

Überblick Änderungen Teil-FNP Borne

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB findet in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023 statt. Der Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung mit Begründung und Umweltbericht liegt zu jedermann Einsicht während der Dienststunden in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Bauamt, Zimmer 25, Markt 18, 39435 Egeln während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden öffentlich aus.

 

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039268/ 944603) möglich. Es besteht außerdem die Möglichkeit den Entwurf in der o.g. Zeit im Internet unter folgendem Link einzusehen.

 

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Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich, per Email an oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.