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Weitere Informationen zu dem SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttest

13.04.2021

 

Sollte beim Selbsttest ein positives Ergebnis vorliegen, sind die Eltern aufgrund des Verdachtsfalls verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test beim Haus-oder Kinderarzt zu veranlassen, um das Testergebnis bestätigen zu lassen. Erst wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist, liegt tatsächlich eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor. Die Eltern informieren die Schulleitungen. Der Haus- bzw. Kinderarzt informiert das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt leitet alle weiteren Schritte ein und unterrichtet die Schule über die erforderlichen Maßnahmen. Bis dahin können alle Personen mit einem negativen Selbsttestergebnis zunächst weiter am Schulbetrieb teilnehmen.

An unserer Schule werden die Selbsttests montags und donnerstags durchgeführt. Kinder, die sich nicht in der Schule testen, müssen an diesen Tagen die „Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttest zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus“ vorlegen.